Bundeseinheitliche Aufgabenerstellung

Bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben gewährleisten vergleichbare Anforderungen und ermöglichen zuverlässige Aussagen zur Berufsfähigkeit und -reife. Die bundeseinheitliche Erstellung der Prüfungsaufgaben ist das solide Fundament dafür.

Der Prozess der Aufgabenerstellung lässt sich in einer vereinfachten Darstellung in die folgenden Phasen der Wertschöpfung unterteilen:
  • Originäre Aufgabenerstellung und Verknüpfung zu Aufgabenmanuskripten durch die Fachausschüsse und die Aufgabenerstellungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern.
  • Revision der Aufgabenmanuskripte und gutachterliche Stellungnahmen durch Lektoren und die Aufgabenerstellungseinrichtungen zu fachlichen und redaktionellen Aspekten.
  • Überarbeitung und Verabschiedung der Prüfungsaufgabensätze durch die Fachausschüsse.
  • Druck der Prüfungsaufgabensätze durch einen Verlag und Verteilung an die IHKs.

Die Lektoren sind aktuell berufene Mitglieder in Prüfungsausschüssen der IHKs mit einer den Aufgabenerstellern vergleichbaren Qualifikation. Sie überprüfen die Übereinstimmung der Inhalte der Prüfungsaufgabenmanuskripte mit den Rahmenvorgaben der Ausbildungsordnungen und nehmen zu diesen fachlichen Aspekten, dem Umfang und den Zeitvorgaben gutachterlich Stellung. Sie unterbreiten den Fachausschüssen Ergänzungs- und Änderungsvorschläge.
Neben der fachlichen Überprüfung werden die Aufgabenmanuskripte durch die Aufgabenerstellungseinrichtungen einer redaktionellen Überprüfung im Hinblick auf stilistisch einwandfreie, präzise und verständliche Formulierung, Sprachökonomie, Interpunktion und Rechtschreibung unterzogen. Ein weiterer Aspekt der Koordinierungsfunktion der Aufgabenerstellungseinrichtung ist die Bewertung der Aufgabenmanuskripte nach den für Prüfungen allgemein gültigen Qualitätskriterien.

Reliabilität (Zuverlässigkeit), Validität (Eignung) und Objektivität (Unabhängigkeit) der Prüfungsaufgaben sind wichtige Aspekte für zuverlässige, verwertbare und eindeutige Auswertungen. Diesen Vorgaben folgend müssen Prüfungsaufgaben
  • objektiv sein,
  • verständlich und eindeutig sein,
  • einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
  • die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
  • zuverlässige Ergebnisse liefern,
  • tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
  • zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
  • wirtschaftlich durchzuführen sein.

Die Prüfungsausschüsse der IHK Fulda sind angehalten, überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle erstellten oder ausgewählten Aufgaben zu übernehmen (§ 18 Abs. 2 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen).