Richtlinien zur Führung des Ausbildungsnachweises

Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses (BBA) erlässt die Industrie- und Handelskammer Fulda folgende Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheft) im Verantwortungsbereich der IHK Fulda. Die Richtlinien zum Führen der Nachweise regelt der BBA der jeweils betreuenden IHK. Insofern gelten die hier beschriebenen Vorgaben auch für Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag bei der IHK Fulda registriert ist, auch wenn diese eine Berufsschule außerhalb des Landkreises Fulda besuchen oder von der IHK Fulda an eine andere IHK zur Prüfung überstellt werden.

Richtlinien für das Führen von Ausbildungsnachweisen

  1. Der Ausbildungsbetrieb hat dem/der Auszubildenden das Führen des Ausbildungsnachweises während der Ausbildungszeit (siehe Ausbildungsordnung) zu ermöglichen und ihn dazu anzuhalten.
  2. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Führung zu überwachen und regelmäßig abzuzeichnen.
  3. Wird der Ausbildungsnachweis unter Nutzung eines PCs mit entsprechender Software (z.B. Word) geführt, muss sich die Gestaltung der Berichte an dem Layout der IHK-Berichtshefte orientieren. Entsprechende Vorlagen finden Sie auf der rechten Seite unter “Weitere Informationen”.
  4. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist eine Pflicht des Auszubildenden. Wiederholt auftretende Mängel, unvollständige Ausbildungsnachweise oder eine Missachtung dieser Pflicht durch die Auszubildenden berechtigen den Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) zur Abmahnung bzw. in Wiederholungsfällen zur Kündigung.
  5. Der Ausbildungsnachweis ist eine Zulassungsvoraussetzung zur IHK-Abschlussprüfung. Die Berichte müssen im IHK-Bildungsportal von den Auszubildenden hochgeladen werden. Der Upload muss bis zum jeweiligen Anmeldeschluss erfolgen.
    Die Ausbildungsnachweise müssen bis zum letzten Tag der Ausbildung geführt werden. Fehlende Nachweise oder erkannte Mängel sind in der von der IHK gesetzten Frist nachzureichen bzw. zu beheben.

Kaufmännische und verwandte Ausbildungsberufe

Der Ausbildungsnachweis in kaufmännischen und verwandten Ausbildungsberufen ist in Form monatlicher Berichte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) zu führen. Als Themen sind die betrieblichen Ausbildungstätigkeiten zugrunde zu legen, wobei diese ggf. von dem/der Ausbilder:in vorgegeben und dabei auf den Ausbildungszeitplan (sachliche und zeitliche Gliederung) abzustimmen sind. Der/die Ausbilder:in hat die Berichte monatlich zu sichten und abzuzeichnen.

Gewerblich-technische Ausbildungsberufe

Der Ausbildungsnachweis in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen ist mit täglichen Eintragungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 298 KB)zu führen. Darüber hinaus hat der Auszubildende monatlich mindestens einen Bericht zu verfassen, dessen Thema oder Zeichnung auf den Ausbildungszeitplan (sachliche und zeitliche Gliederung) abgestimmt sein muss. Der/die Ausbilder:in hat die Tagesberichte wöchentlich zu sichten und abzuzeichnen. Monatsberichte müssen monatlich unterschrieben werden.

Umschüler:innen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht für Umschüler:innen keine Verpflichtung zum Führen von Ausbildungsnachweisen vor. Dennoch empfiehlt die IHK Fulda allen Umzuschulenden aus Gründen der Dokumentation das Führen entsprechend der zuvor genannten Punkte.

Ausbildungsnachweis als Prüfungszulassung / Upload

Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2. Die Ausbildungsnachweise sind bei der IHK Fulda bis zum jeweiligen Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2 im IHK-Bildungsportal vom Auszubildenden hochzuladen. Sollte der Upload nicht erfolgen, wird die Anmeldung zurückgewiesen und nicht bearbeitet. Die Prüfungszulassung kann ohne Vorlage nicht ausgesprochen werden.
Die Ausbildungsnachweise müssen in einem PDF-Dokument hochgeladen werden. Das Hochladen eines zweiten Dokuments bewirkt, dass der erste Upload gelöscht wird. Sollten die Ausbildungsnachweise aus mehreren einzelnen PDF-Dateien bestehen, sind diese vorab zusammenzuführen. Im Internet finden Sie dazu kostenlose Programme zum Zusammenführen und Komprimieren von PDF-Dateien.

Elektronischer Ausbildungsnachweis

Ausbildungsnachweise können auch mit einem der folgenden Online-Programme geführt werden: