Schlichtung
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis heraus hat die Industrie- und Handelskammer Fulda einen Schlichtungsausschuss gebildet.
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden tätig. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung einzureichen. Anträge minderjähriger Auszubildender bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht Fulda. Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Auszubildenden oder des Ausbildenden tätig. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Das Schlichtungsverfahren hat grundsätzlich eine gütliche Einigung der Vertragspartner und ein Fortführung des Ausbildungsverhältnisses zum Ziel.
Eine Streitigkeit soll erst vor den Schlichtungsausschuss getragen werden, wenn die Bemühungen der Vertragspartner, selbst zu einer Verständigung zu kommen, ohne Erfolg geblieben sind. In der Verhandlung strebt der Schlichtungsausschuss die gütliche Einigung der Vertragspartner an (z.B. Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses, Vergleich). Ist diese nicht möglich, kann der Schlichtungsausschuss einen Vergleich vornehmen oder einen Spruch fällen.
Den Antrag für das Schlichtungsverfahren und weitere Hinweise finden Sie rechts im Downloadbereich.