Anerkennung von Bildungsabschlüssen

Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum der deutschen Industrie- und Handelskammern für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und prüft, inwieweit die ausländischen Qualifikationen mit entsprechenden deutschen Qualifikationen als gleichwertig eingestuft werden können.
Ein Anerkennungsverfahren erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, denn es ermöglicht ausländischen Fachkräften, ihre Berufsabschlüsse transparent zu präsentieren. Darüber hinaus können auch Arbeitgebende anhand eines Anerkennungsbescheides ausländische Berufsqualifikationen einschätzen. Ein Anerkennungsverfahren ist für im Ausland abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildungsgänge möglich. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Aufenthaltsstatus spielen keine Rolle, d.h. auch aus dem Ausland kann eine Gleichwertigkeitsfeststellung beantragt werden.
Welche Stelle für das Anerkennungsverfahren zuständig ist, richtet sich nach dem deutschen Beruf, mit dem ein ausländischer Ausbildungsabschluss verglichen werden soll. In der Regel führt die Stelle das Anerkennungsverfahren durch, die für die Berufsausbildung des deutschen Berufes verantwortlich ist. Für Aus- oder Fortbildungsabschlüsse aus dem IHK-Bereich, die mit einem ausländischen Bildungsabschluss verglichen werden, ist die IHK FOSA in Nürnberg zuständig.
Als Zusammenschluss von 76 Industrie- und Handelskammern übernimmt sie zentral und bundesweit die Durchführung der Anerkennungsverfahren. Sie ist damit ein Beitrag deutscher Industrie- und Handelskammern zur Fachkräftesicherung.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der IHK FOSA.
Der Antrag ist zu richten an:
IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
Eine Antragstellung ist auch per E-Mail an info@ihk-fosa.de möglich.