Gründung Beherbergungsbetrieb

Sie wollen sich mit einem sogenannten Beherbergungsbetrieb (Hotel, Pension, Hotel Garni, etc.) selbstständig machen? Die IHK bietet Ihnen eine erste Orientierung.
Die Legislative hat in den letzten Jahren einige Erleichterungen für Existenzgründungen im Gastgewerbe geschaffen. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes unterliegt ein reiner Beherbergungsbetrieb nicht mehr komplett dem Gaststättengesetz (GastG). Dies bedeutet: Ein Beherbergungsbetrieb ohne Bewirtung externer Gäste, beispielsweise eine Pension oder ein Hotel Garni, ist nur noch beim Gewerbeamt durch eine Gewerbeanmeldung anzuzeigen. In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb können dann Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden, ohne dass hierfür eine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist.
Diese Regelung gilt natürlich nicht, wenn in Ihrem Beherbergungsbetrieb zum Beispiel in einem Restaurant oder einer Bar von „außen“ kommende Gäste bewirtet werden. In diesem Fall ist der Betrieb erlaubnispflichtig. Was Sie in einem solchen Fall zu beachten haben, erläutern Ihnen unsere Informationen zur Gründung eines gastronomischen Betriebes.
Ausführliche Informationen, wie zum Beispiel zur Gewerbeanmeldung, zu Betriebs- und Zimmerarten, zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen gibt das „IHK-Merkblatt zur Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1341 KB)“.

Bitte beachten Sie auch die Infoschrift von der Tourismus Marketing GmBH Baden-Württemberg (TMBW): Leitfaden Ferienunterkünfte - Informationen für Vermietende von Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Für alle Fragen rund um die allgemeine Gründung, stehen Ihnen auch die Kollegen aus der IHK-Existenzgründung zur Verfügung. Neben deren Beratung können auch Veranstaltungen und Seminare zum Thema besucht werden. Sprechen Sie mit uns.