Bebauungsplanung: Wichtige Fristen nicht versäumen!
Unternehmen wird geraten, sich regelmäßig über Aktivitäten der Gemeinde im Bereich der Bebauungsplanung zu informieren. Um einen Bebauungsplan nach Verabschiedung noch anfechten zu können, kann ein Unternehmen einen Antrag auf Normenkontrolle stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Betrieb bereits während der Offenlage fristgerecht Einwände vorgebracht hat.