4. Wann wird die Grundsteuer fällig?
Die Entrichtung der Grundsteuer hat über Vorauszahlungen zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu erfolgen. Auf Antrag kann die Grundsteuer zum 1. Juli des Jahres in einem Betrag entrichtet werden.