1. Was ist Steuergegenstand der Grundsteuer?
Steuergegenstand ist der Grundbesitz. Dazu zählen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und -gebäude sowie Grundstücke und Gebäude, die weder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft noch Betriebsgrundstücke sind. Hierunter fallen auch das Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Erbbaurechte.