Beim Bürokratieabbau ist noch viel Luft nach oben
DIHK-Thema der Woche, 31.03.2016
Beim Bürokratieabbau ist noch viel Luft nach oben | |
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Rund 60 bürokratische Hindernisse für Unternehmen identifiziert der DIHK in seinem aktuellen „Bürokratie-Radar“, in dem er auch entsprechende Verbesserungsvorschläge für die nationale und europäische Gesetzgebung macht. Die Palette der Kritikpunkte reicht von Schwellenwerten im Steuerrecht über aufwendige Informationspflichten bis hin zu unnötig komplexen Umweltschutzverordnungen. | |
Regulierung zieht an | In den letzten Jahren hat die Bundesregierung insgesamt 17 Vorschläge des DIHK umgesetzt und Unternehmen von Bürokratie entlastet. So wurde die elektronische Gewerbeanmeldung ermöglicht und die Grenze für die Buchführungspflicht kleiner Unternehmen angehoben. Doch die Regulierungsdichte hat unter der Großen Koalition zuletzt wieder signifikant zugenommen. Im Windschatten von Mindestlohn oder Frauenquote sind neue, aufwendige Aufzeichnungs- und Nachweispflichten entstanden. Auch im Bereich Umwelt und Energie gibt es viel neuen Bürokratieaufwand – sei es bei der Energiesparverordnung, der Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz oder beim sogenannten Energieaudit. |
Ein Schritt vor - zwei zurück | Bürokratieabbau erweitert die Handlungsspielräume von Unternehmen – darauf weist auch die Bundesregierung selbst hin. In der betrieblichen Praxis ist der Abbau jedoch kaum zu spüren. Denn das Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 führt beispielsweise zu einer Entlastung von weniger als zwei Prozent der Bürokratiekosten, die bei 41 Milliarden Euro liegen. Die Regelung der Bundesregierung zur Vermeidung von bürokratischer Zusatzbelastung („One in, one out“) wird zudem von der Politik nur halbherzig umgesetzt: Viele aktuelle Gesetzesentwürfe (etwa zur Energiestatistik oder zum Schutz vor Kassenmanipulationen) zeigen, dass die Regelung umgangen wird. So sind „One in, one out“-Ausnahmen zum Beispiel explizit vorgesehen für Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie für die Umsetzung von EU-Recht. Solche Ausnahmen dürfen aber nicht zur Regel werden. Sonst kommt die Bürokratieentlastung zu spät oder gar nicht. Fazit: Trotz „One in, one out“ sind wir von einem tatsächlichen Bürokratiestopp noch weit entfernt. |
Digitalisierung macht vieles möglich |
Auch Digitalisierung und E-Government-Lösungen bergen Einsparpotenziale in Milliardenhöhe – wenn sie denn effektiv genutzt werden. Die Automatisierung von Informations- und Meldepflichten könnte staatliche Bürokratie stark vereinfachen. In der Praxis dominieren jedoch Einzelprojekte und Insellösungen. Der Staat müsste die Voraussetzungen für einen systematischen Abbau bürokratischer Belastungen durch elektronischen Datenaustausch schaffen.
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