Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt

Bei einer Lieferkonstellationen, in der sich die Warenbewegung nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartnern abspielt, sondern bei der mehrere Unternehmer am entsprechenden Geschäft beteiligt sind, spricht man von "Reihengeschäft".
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften ist kompliziert und führt vielfach zu Fehlern in der Handhabung. Auch die Meldepflichten im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung und Intrahandelsstatistik stellen alle Beteiligten vor erhebliche Probleme.
Seit 1. Januar 2020 sind die so genannten Reihengeschäfte erstmals im EU-Mehrwertsteuerrecht geregelt. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 25. April 2023 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

Bewegte Lieferung

Für die Bestimmung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft ist relevant, durch wen der Transport erfolgt beziehungsweise wer ihn veranlasst hat (so genannte Transportverantwortlichkeit). Die deutsche Finanzverwaltung stellt dafür primär auf die Auftragserteilung ab. Weist der Unternehmer nach, dass der Transport auf Rechnung eines anderen Unternehmers erfolgt ist und dieser tatsächlich die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes während des Transports getragen hat, ist auch eine abweichende Zuordnung möglich (vgl. Abschnitt 3.14 Abs. 7 UStAE).

Lieferung durch einen Zwischenhändler

Beim Transport durch den Zwischenhändler (= ein in der Kette stehender Abnehmer, der zugleich Lieferer ist) ist die Warenbewegung grundsätzlich der Lieferung an ihn zuzuordnen. Er hat jedoch die Möglichkeit, diese Fiktion zu widerlegen (Abs. 9 UStAE).

Verwendung der USt-IdNr.

Durch die Verwendung einer USt-IdNr. kann der Zwischenhändler die Zuordnung der Warenbewegung steuern. Verwendet er eine ihm vom Abgangsmitgliedstaat der Ware erteilte USt-IdNr., wird die Warenbewegung seiner Lieferung an seinen Kunden zugeordnet. Die Verwendung muss bis zum Beginn der Beförderung erfolgen, eine spätere Änderung ist aus Sicht der Finanzverwaltung nicht mehr zu berücksichtigen (Abs. 10 UStAE). Auch ist ein aktives Tun des Leistenden erforderlich, d.h. die verwendete USt-IdNr. sollte im Auftragsdokument festgehalten werden.

Drittlandsfälle

In Ausfuhrfällen kann der Zwischenhändler durch Verwendung seiner USt-IdNr bzw. Steuernummer des Abgangsmitgliedstaates die Warenbewegung auf seine eigene Lieferung an seinen Kunden verlagern. In Fällen der Einfuhr kann die Lieferung des Zwischenhändlers zur bewegten Lieferung werden, wenn die Ware in seinem Namen oder i.R.d. indirekten Stellvertretung für seine Rechnung zum freien Verkehr eingeführt wird.

Merkblatt

In unserem Merkblatt werden die geltenden Grundsätze für die korrekte umsatzsteuerliche und statistische Behandlung bei der Beteiligung von drei Unter­nehmen an einem Reihengeschäft innerhalb der Europäischen Union dargestellt und anhand der möglichen Fallkonstellationen beispielhaft erläutert.
Unter “Weitere Informationen” können Sie unser Merkblatt zu den Reihengeschäften herunterladen.
Veranstaltungshinweis
Umsatzsteuer in der EU
Webinare am 22. und 23. Oktober 2024
Die Webinare führen - unter Berücksichtigung der neuesten Bestimmungen sowie Rechtsprechungen - anhand von Praxisbeispielen in die Grundlagen der Regelungen zur umsatzsteuerlichen Abwicklung grenzüberschreitender Lieferungen und Dienstleistungen ein.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeseite finden Sie hier: Anmeldung | Umsatzsteuer in der EU (ihk.de)