Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen
Schuldner, die einer Pfändung unterliegen, haben ab Juli 2024 monatlich mehr Geld zur Verfügung. Die Pfändungsfreigrenzen steigen erneut an. Nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 steigt der unpfändbare Sockelbetrag von 1.402,28 Euro auf 1491,75 Euro. Arbeitgeber, die nach einer Lohnpfändung an Gläubiger ihrer Mitarbeiter Teile des Lohnes abzuführen haben, müssen die neuen höheren Beträge automatisch berücksichtigen. Gesetzliche Unterhaltspflichten werden berücksichtigt. Je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag.