Beitreibung von Forderungen im Ausland
Zu den größten Risiken im Auslandsgeschäft zählt das Forderungsausfallrisiko. Dies wird oft unterschätzt, obwohl Forderungsausfälle und verspätete Forderungseingänge einer der häufigsten Gründe für Insolvenzen sind.
Präventive Maßnahmen
Um Forderungsausfälle zu vermeiden ist es sinnvoll, im Vorfeld entsprechende präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Dazu gehören beispielsweise vertragliche Sicherungsmittel wie die Vereinbarung von Vorauskasse oder der Eigentumsvorbehalt, der im Auslandsgeschäft nur bedingt einsetzbar ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Andere Instrumente zur Zahlungssicherung sind die Absicherung über bestätigtes unwiderrufliches Akkreditiv (Letter of Credit oder L/C.) im Drittlandsgeschäft, Warenkreditversicherungen, das Factoring oder die Bankbürgschaft.
Beitreibungsinstrumente
Wenn Ihr Schuldner im Ausland dennoch seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Forderung einzutreiben:
- das grenzüberschreitende (deutsche) Mahnverfahren
- das europäische Mahnverfahren
- das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen
Die beiden Letzteren kommen allerdings nur innerhalb der EU zum Tragen. Nähere Details finden Sie hier.
Daneben existiert auch ein EU-weites Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung. Ein in der EU ansässiger Gläubiger kann einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (Pfändungsbeschluss) in allen EU-Staaten außer Dänemark beantragen. Das Verfahren greift nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier.