Transporte nach UK: Vorsicht vor illegaler Einreise
Transportunternehmen, die Waren ins Vereinigte Königreich transportieren, müssen bestimmte Regeln beachten. Sie dienen der Bekämpfung der illegalen Einreise.
Der Güterverkehr wird verstärkt genutzt, um illegal in das Vereinigte Königreich einzureisen. Vor allem Stausituationen werden ausgenutzt, um sich in Fahrzeugen zu verstecken. Um empfindliche Strafen aufgrund „blinder Passagiere“ möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Sicherheitskontrollsystem zu implementieren. LKW-Fahrerinnen und -Fahrer sind entsprechend einzuweisen und bei jeder Fahrt sind die Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Kontrollen möglichst lückenlos zu dokumentieren. Informationen dazu (auch auf Deutsch verfügbar) sind in der offiziellen Guideline der Britischen Regierung sowie auch im Handbuch für Speditionsunternehmen (in Englisch) zu finden.
Generell gilt: Um Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales) über einen GVMS-Grenzort befördern zu können, ist eine Anmeldung für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) erforderlich.
Generell gilt: Um Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales) über einen GVMS-Grenzort befördern zu können, ist eine Anmeldung für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) erforderlich.
Hierzu hat die britische Regierung auf ihrer Internetseite ein Merkblatt (in deutscher Sprache) veröffentlicht. Außerdem gibt ein detailliertes Handbuch für Speditionen, Frachtführer und Fahrer (in Englisch) unter anderem Hinweise, welche Dokumente beim Warentransport zwischen der EU und Großbritannien benötigt werden, welche Regeln für das Verkehrsmanagement an Häfen und welche Grenzkontrollverfahren gelten.
Weitere Informationen zum Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich finden Sie auf unserer Homepage.