Ägypten: Änderungen bei der Registrierung von Exporteuren

Ausländische Unternehmen, Markeninhaber und Vertriebszentren, die bestimmte Produkte nach Ägypten exportieren möchten, müssen sich bei der ägyptischen Organisation für Export- und Importkontrolle (GOEIC) registrieren lassen. Von der Registrierungspflicht waren bislang unter anderem Exporteure von Nahrungsmitteln, Pflegeprodukten und Haushaltsgeräten betroffen.
Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat die Produktpalette (Entscheidungen Nr. 991/2015 und Nr.43/ 2016) mit der Entscheidung Nr. 96/2022 geändert. Bestimmte Nahrungsmittel gehören nicht mehr dazu. Zu den neu gelisteten Produkten zählen einige industrielle Waren wie elektrische Transformatoren, bestimmte Schlösser, Drähte und Kabel, Druckregler sowie bestimmte elektrische Batterien und Akkumulatoren. Den Exporteuren wird eine Übergangsfrist bis zum 22. Mai 2022 gewährt.
Die deutsch-arabische Industrie- und Handelskammer führt die Registrierungen für interessierte Exporteure durch.