Vorbereitung langfristiger Projekte
Die Vorbereitung von Projekten in Indien bedarf besonderer Sorgfalt. Sofern ein Mitarbeitender mehr als 183 Tage in Indien tätig ist, entsteht automatisch eine Betriebsstätte und der Entsandte wird in Indien persönlich steuerpflichtig.
Um ohne Betriebstätte oder Project Office ein Projekt in Indien abwickeln zu können, müssen Sie also sicherstellen, dass das Projekt insgesamt nicht über 6 Monaten dauert.
Wichtig ist außerdem, die Quellensteuer (Tax Deduction at Source/Withholding Tax) beim Angebot mit einzubeziehen. Sie wird auf alle Dienstleistungen fällig, die nach Indien in Rechnung gestellt werden.
Auch Fragen zum Visum sind zu beachten.
Die Deutsch-Indische Handelskammer unterstützt deutsche Unternehmen, z.B. bei der Bonitätsprüfung indischer Kunden.
Ein Merkblatt steht unter "Weitere Informationen" zum Download zur Verfügung.