Steuern in Indien

Das indische Steuerrecht gilt aufgrund seiner hohen Regelungsdichte als äußerst komplex. Umfassende Reformvorhaben sowohl in den Bereichen direkter als auch indirekter Besteuerung wurden in den vergangenen Jahren angestoßen, letztendlich aber nicht oder nicht vollständig umgesetzt.
Quellensteuer (TDS) und Permanent Account Number (PAN)
Auf Dienstleistungen, die nach Indien erbracht und in Rechnung gestellt werden sowie auf Zinsen und Lizenzgebühren eines ausländischen Unternehmens erhebt Indien eine Quellensteuer, die sog. Tax Deduction Source – TDS oder auch Withholding Tax. Der indische Geschäftspartner zieht die Steuer vom Rechnungsbetrag ab. Wie die Rechnung zu stellen ist und ob es Möglichkeiten der Erstattung gibt bzw. was in diesem Zusammenhang die PAN (Permanent Account Number) ist, hat die AHK Indien in einem Merkblatt zusammengestellt.
Regelung ohne steuerliche Registrierung:
Wenn deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte Rechnungen an ihre indischen Kunden erstellen, so wird die indische Seite kurze Zeit später darum bitten, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist die Dokumentationspflicht indischer Unternehmen bei Überweisungen an ausländische Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Existenz dieser Unternehmen nachzuweisen.
Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem indischen Geschäftspartner mitgeteilt werden:
  • Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Tax Residency Certificate)
  • Formular 10F
  • No-Permit Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Erhält das indische Unternehmen all diese Angaben, so kann die indische Quellensteuer über den Zahlungsleistenden abgeführt werden. Der Zahlungsempfänger (deutsches Unternehmen) erhält somit die Differenz des Dienstleistungsbetrags minus der einzubehaltenden Steuer.
Liegen die o.g. Angaben nicht vor, wird ein höherer Steuersatz nach indischem Recht zugrunde gelegt. Dieser liegt aktuell bei 20 Prozent.

Regelung mit steuerlicher Registrierung (PAN):
Für deutsche Unternehmen, die über eine Permanent Account Number (PAN) verfügen und somit steuerlich in Indien registriert sind, muss die Nummer auf den Rechnungen hinterlegt sein.
Mit der PAN ist das Unternehmen nach indischem Recht theoretisch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.