Warenlieferungen nach Indien
Der indische Markt bietet deutschen Unternehmen große Chancen, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Notwendige Dokumente für den Zahlungsverkehr
Indische Unternehmen müssen bei Überweisungen ins Ausland die Existenz des Empfängers nachweisen. Dafür benötigen Sie als Exporteur folgende Dokumente:
- Ansässigkeitsbescheinigung
- Selbstauskunft "Formular 10F" (siehe Indien: Dienstleistungserbringung - Online Form 10F - IHK Südlicher Oberrhein)
- "No Permanent Establishment Erklärung"
Stellen Sie diese Unterlagen Ihrem indischen Geschäftspartner rechtzeitig zur Verfügung, um Verzögerungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden.
Wichtige Angaben auf den Warenbegleitpapieren
Auf allen Warenbegleitdokumenten muss der Import Export Code (IEC) des indischen Importeurs angegeben werden. Diese Importlizenznummer erhalten Sie von Ihrem Geschäftspartner - fragen Sie gegebenenfalls aktiv danach. Ihr indischer Importeur muss für die Zollanmeldung beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) mit einem IEC registriert sein.
Das Merkblatt "Warenlieferungen nach Indien" der Deutsch-Indischen Handelskammer bietet wertvolle Informationen und praktische Tipps für die korrekte Vorbereitung Ihrer Geschäfte.
Fazit
Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg im Indiengeschäft. Beachten Sie die genannten Punkte und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um Ihre Exporte nach Indien reibungslos abzuwickeln. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.