BIS – Zertifizierungspflichten in Indien
Indien hat für einige Produkte eigene Standards “Indian Standard” (IS) eingeführt, die vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgelegt werden. Insbesondere elektronische Produkte und Waren aus Stahl sind davon betroffen. Auch deutsche Produkte müssen bei der Einfuhr nach Indien diesen Standards entsprechen und gekennzeichnet sein. Die Zertifizierung erfolgt in Indien. Die Zertifikate werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt.
Betroffene Waren
Die von der Zertifizierungspflicht betroffenen Waren sind in der Anlage 3 der indischen Einfuhrliste aufgeführt (siehe weitere Informationen). Zum betroffenen Warenkreis zählen u.a. Milchpulver, Säuglingsnahrung, Mineralwasser, Reifen und Schläuche aus Kautschuk, bestimmte Stahlwaren, bestimmte elektrotechnische Hausgeräte, Schalter und Sicherungen, Stromkabel, Stromzähler, Gasflaschen und Vorrichtungen sowie medizinische Röntgenausrüstungen.
Erforderliche Maßnahmen
Für zertifizierungspflichtige Waren hat der indische Hersteller bzw. Importeur zunächst eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS zu beantragen. Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren zwingend vorgeschrieben.
Bei einigen zertifizierungspflichtigen Produkten reicht die Zertifizierung des Produkts aus. Bei anderen Produkten, insbesondere aus dem Stahlbereich, muss zudem die Produktionsstätte in Deutschland zertifiziert werden.
Weitere detaillierte Informationen zu Zertifizierungspflichten in Indien finden Sie bei der Germany Trade and Invest GmbH unter diesem Link.
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