Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht
In China gilt für zahlreiche Produkte eine einheitliche Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht, die sog. "China Compulsory Certification (CCC)". Mit dem Zertifizierungssystem soll für ausgewählte Produkte ein einheitlicher Standard in der VR China für in- und ausländische Produkte gelten. Betroffen sind daher auch ausländische Hersteller. Kontrolliert wird die Einhaltung beim Import in China und auch innerhalb des Landes.
Produkte und Befreiungen
Die Liste von Produkten, die das Zertifizierungssystem durchlaufen müssen, wurde seit der Einführung immer wieder verändert. Betroffen sind vor allem elektrotechnische Geräte, Gummi-Produkte, Automobilkomponenten, Spielwaren uvm.
Da regelmäßig Produktgruppen hinzu kommen oder die Anforderungen aufgehoben werden, sollten Exporteure sich unbedingt vorab nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Eine erste Hilfe kann die Prüfung einzelner Warennummern mit Hilfe der Marktzutrittsdatenbank (“Access2 Markets”) der Europäischen Gemeinschaft sein. Bei der Abfrage der “Verfahren und Formalitäten” erhalten Sie ggf. einen Hinweis auf die CCC-Zertifizierung.
Die von der Zertifizierungsliste genannten Produkte müssen ggf. dann nicht zertifiziert werden, wenn sie in andere, nicht zertifizierungspflichtige Produkte eingebaut sind und diese Endprodukte in China eingeführt werden. Es kann aber ein Problem bei Ersatzteillieferungen bestehen.
Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Zertifizierungspflicht bestehen ebenfalls für einige Verwendungen, so z.B. für Produkte zu Forschung und Labortests.
Ohne Sondergenehmigung sind Waren von der Zertifizierung befreit, die an ausländische Botschaften geliefert werden, Geschenke an die VR China, sowie Ausstellungsgüter (Carnet ATA).
Verfahrensablauf und Dienstleister
Zertifizierungen sind erfahrungsgemäß langwierig (einige Monate) und teuer. Die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme sollten bereits im Kaufvertrag geregelt werden.
Nur Hersteller können zertifiziert werden. Die Inspektionen der Fertigungsstätte wird von Inspektoren durchgeführt, die die chinesische Behörde beauftragt, d.h. es können deutsche oder chinesische Inspektoren sein.
Zuständig für das Management und die Koordinierung der Zertifizierungs- und Zulassungsaktivitäten ist die China National Accreditation Administration (CNCA). Sie ist unterhalb der staatlichen Qualitätsüberwachungsinstitution der State General Administration for Quality Supervision and Inspection and Quarantine (AQSIQ) angesiedelt. Technische Prüfbehörde ist die CQC.
Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:
- Antragstellung bei der chinesischen Behörde
- Typprüfung in einem akkreditierten Labor in China
- Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren
- Zertifikatserstellung
- Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
- Jährliche Folgeinspektionen
Es entstehen erhebliche Kosten. Die umfangreiche technische Dokumentation, die für die Antragstellung erforderlich ist, sollte in englischer Sprache vorliegen. Das Logo von CCC ist ein schwarzes Design auf weißem Hintergrund und darf nur von CNCA bzw. von einem CNCA beauftragten Unternehmen gedruckt werden.
Eine Liste mit Dienstleistern, die diese Zertifizierung durchführen und zu dem Thema beraten, haben wir für Sie erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT)
https://en.ccpit.org/infoById/8a8080a94fd37680014fd3e115a80017/5
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Cisema GmbH (China Service Management)
Cisema - China Produktzulassung und Marktzulassung
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decis – Deutsche China Services
www.decis.de
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MPR China Certification GmbH
www.china-certification.com
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SinoCert GmbH
http://www.sinocert.de
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TÜV Rheinland Product Safety GmbH
CCC-, NAL-, CEL-Zulassungen für die Region „Greater China“ | DE | TÜV Rheinland
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VDE Institut
Startseite VDE Institut
- IB-Lenhardt AG
https://ib-lenhardt.com/de/marktzulassung/china