Produktzulassung, Zertifizierung und Kennzeichnung

Seit 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr Mitglied der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Binnenmarktes. Die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt nun ein neues Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement – TCA).
Mit dem Austritt des VK aus der EU sind nichttarifäre Handelshemmnisse entstanden. So ist nun beispielsweise die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen weggefallen und es sind nunmehr die Produktvorschriften und Standards des VK zu beachten.
Im Grundsatz wurden zum 01.01.2021 die in der EU geltenden Standards und Vorschriften für die Produktzulassung und Produktkennzeichnung in britische Regelungen und Standards überführt. Es ist jedoch zu erwarten, dass britische und europäische Produktvorschriften nach und nach auseinanderdriften werden.

Produktzulassung auf dem britischen Markt seit 1.1.2021

CE-Kennzeichnung – UKCA

Zum 1. Januar 2021 wurde die CE-Kennzeichnung durch die neue UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) Produktkennzeichnung abgelöst. Das gilt für England, Wales und Schottland. Für Nordirland gelten weiterhin die EU-Regelungen.
Das Vereinigte Königreich hatte für die Verwendung der CE-Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2024 vorgesehen. Die britische Regierung hatte am 1.8.2023 schließlich entschieden, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für das Inverkehrbringen der meisten Waren in Großbritannien auf unbestimmte Zeit über Dezember 2024 hinaus zu verlängern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der britischen Regierung.
Auch für Bauprodukte ist die geplante Umstellung auf die UKCA-Kennzeichnung bis auf Weiteres ausgesetzt worden und damit kann die CE-Kennzeichnung weiterhin genutzt werden. Das geht aus einer Erklärung der britischen Staatssekretärin für Gebäudesicherheit vom 2. September 2024 hervor.
Zum 1. Oktober 2024 wurde die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung auf weitere Produktgruppen wie Ökodesign, Explosivstoffe für zivile Zwecke sowie gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) ausgeweitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der britischen Regierung.
Somit werden dann nur noch wenige Produktgruppen von der Anerkennung der CE-Kennzeichnung ausgeschlossen sein, wie z.B. Medizinprodukte und Schiffsausrüstungen.
Um die Umstellung auf das britische UKCA-Label zu erleichtern, hat die britische Regierung folgende Vereinfachungen eingeführt:
  • Neu-Zertifizierungen für Produkte, die unter bestimmte Produktbereiche fallen und das CE-Zeichen tragen, sind nicht zwingend verpflichtend.
  • Bereits importierte Ware muss nicht erneut etikettiert werden.
  • Ersatzteile von bereits importierter und konformer Ware benötigen keine weitere UKCA-Kennzeichnung.
  • Das UKCA-Kennzeichen darf auch auf Begleitdokumenten oder Etiketten angebracht werden.
  • Der britische Importeur hat für die Angabe seiner Kontaktdaten verschiedene Möglichkeiten: auf dem Produkt, einem Begleitdokument, der Verpackung oder einem Klebeetikett.
Weitere Informationen zu den Erleichterungen finden Sie hier.
Wird das UKCA-Label verwendet, muss ab dem 1. Januar 2028 die UKCA-Kennzeichnung zwingend auf dem Produkt selbst angebracht werden. Eine Kennzeichnung nur auf Etiketten oder den Begleitdokumenten ist dann nicht mehr zulässig. Auch müssen ab dem 1.1.2028 die Kontaktdaten des Importeurs auf dem Produkt angegeben werden. Die Angabe dieser Daten lediglich auf Etiketten oder Begleitdokumenten ist nicht ausreichend.
Für Nordirland gelten auf der Grundlage des Nordirlandprotokolls Sonderregelungen.
Die EU-Datenbak Acccess2 Markets bietet produktgruppenbezogene Informationen zu Zöllen, Ursprungsregeln und Produktanforderungen, die bei der Einfuhr von Waren in Drittländer gelten.

UK Approved Bodies

Produkte, für die eine Zertifizierung durch Dritte vorgeschrieben ist, müssen die Konformität durch eine britische Prüfstelle bescheinigen lassen. Das Vereinigte Königreich hat die bisher in der EU zugelassenen Prüfstellen („Notified Bodies“ oder „Benannte Stellen” ) mit Sitz im Vereinigten Königreich als „UK Approved Bodies“ anerkannt.
Nur die im Vereinigten Königreich ansässigen “UK Approved Bodies” dürfen britische Konformitätsbewertungen vornehmen. Dabei bescheinigen diese den Produkten, die auf dem britischen Markt in Umlauf gebracht werden, dass die im Vereinigte Königreich geltenden Vorschriften erfüllt sind.
Die Datenbank der “UK Market Conformity Assessment Bodies” (UKMCAB) listet alle offiziellen Stellen auf, die Konformitätsbewertungen für den britischen Markt vornehmen können.
Gemäß den Bestimmungen des Nordirlandprotokolls wird Nordirland weiterhin die CE-Kennzeichnung für in Nordirland in Verkehr gebrachte Waren anerkennen.

UK Declaration of Conformity

Eine UK-Konformitätserklärung (UK Declaration of Conformity – UK DoC ) ist der EU-Konformitätserkärung sehr ähnlich. Sie muss bestimmten Mindestanforderungen genügen. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie hier.

Rolle der Importeure

Produkte, die von Deutschland ins Vereinigte Königreich und dort in Verkehr gebracht werden, müssen mit Name und Anschrift eines “Importers” (Importeur) gekennzeichnet werden. Der Importeur muss im Vereinigten Königreich ansässig sein und trägt die Verantwortung, dass geltende britische Vorschriften hinsichtlich der Anforderungen an Konformität, Sicherheit, Verpackung und Etikettierung eingehalten werden. Als Importeur kann beispielsweise ein Vertriebspartner oder auch ein Zollvertreter eingesetzt werden.
Für den Vertrieb von Medikamenten, Medizinprodukten oder Kosmetikprodukten aus der EU ins Vereinigte Königreich muss eine dort ansässige “Responsible Person” oder “Authorised Representative” benannt werden, die im Auftrag des Herstellers die Anforderungen an Zertifizierung und Produktsicherheit sicher stellen muss. Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in London stellt eine Liste mit potentiellen Ansprechpartner zur Verfügung, Sie finden sie hier.

Zulassung von Chemikalien

Unternehmen, die chemische Substanzen, Gemische oder Biozide, die unter die geltenden REACH-, CLP-, BPR- oder PIC-Verordnungen fallen, mit dem VK handeln, müssen die geänderten Spielregeln beachten. Mit “UK REACH” hat das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2021 eine eigene nationale Chemikalienverordnung eingeführt. Die bestehenden EU-REACH-Regeln wurden in britisches Recht übernommen. Übergangsregeln und -fristen wurden eingeführt.
Exporteure mit Sitz in der EU können einen Alleinvertreter („Only Representative“) mit Sitz im Vereinigten Königreich beauftragen, um die bestehende Registrierung in das neue UK REACH zu überführen (Grandfathering). Hierfür müssen der zuständigen britischen Behörde “Health and Safety Executive” (HSE) bestimmte Basisinformationen übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt über das IT-System “Comply with UK REACH”.
Der gesamte Überführungsprozess muss innerhalb von zwei, vier oder sechs Jahren abgeschlossen sein. Grundlage für die jeweilige Dauer bzw. Frist ist die Gefahrenklasse der jeweiligen Substanz sowie die Tonnage.
Informationen und Handlungsempfehlungen bietet die europäische Chemikalienagentur ECHA. Auch die britische Seite stellt hierzu Leitlinien sowie weitere ausführliche Informationen zur Verfügung.
Für Nordirland gelten aufgrund des bestehenden Sonderstatuts weiterhin die EU-REACH-Vorschriften.

Lebensmittelkennzeichnung

Auch für die Lebensmittelkennzeichnung ergeben sich Änderungen, die jedoch erst nach einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 greifen sollen. Während der Übergangsphase darf ein Produkt auf dem britischen Markt vertrieben werden, solange auf der Verpackung eine Adresse innerhalb der EU angegeben ist. Ab 1. Januar 2024 müssen auf vorverpackten Lebensmitteln die Kontaktdaten eines britischen Unternehmens (Food Business Operator - FBO) angegeben werden. Hat das Lebensmittelunternehmen keinen Sitz im Vereinigten Königreich, ist die Adresse des britischen Importeurs anzugeben.
Falls eine Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben ist, so kann bis 31. Dezember 2023 weiterhin die Angabe „EU“ verwendet werden. Dies gilt jedoch nur für Produkte, die für den britischen Markt bestimmt sind. Ab 1. Januar 2024 muss bei Herkunftsangaben von Lebensmitteln zwischen „UK“ und „non-UK“ unterschieden und diese entsprechend gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen enthält eine Handreichung der britischen Regierung zur Lebensmittelkennzeichnung sowie zu Ursprungsangaben.

Zulassung britischer Produkte auf dem EU-Markt seit 1.1.2021

Zertifikate, Bescheinigungen oder Zulassungen, die von Prüfstellen im Vereinigten Königreich ausgestellt wurden, gelten seit dem 1. Januar 2021 für das Inverkehrbringen von Produkten in der EU nicht mehr.
Ist nach EU-Recht eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle der EU erforderlich, wie etwa bei einigen Medizinprodukten, so dürfen Produkte, die von im Vereinigten Königreich niedergelassenen Stellen zertifiziert wurden, nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung hier.