Exportkontrollrecht beim Technologietransfer

Exportkontrolle umfasst mehr als die Kontrolle herkömmlicher Warenlieferungen. Im Zeitalter der Digitalisierung gerät der elektronische Transfer von sensitiver Technologie immer mehr in den Fokus der Exportkontrolle.
Der Leitfaden „Technologietransfer und Non-Proliferation“ (Stand: Juni 2016) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trägt dieser Entwicklung Rechnung. Er informiert auf 34 Seiten darüber, warum die immaterielle Übertragung von Know-how kontrolliert werden muss und welche Formen des Datentransfers als Ausfuhr von Technologie gelten. Besondere Aufmerksamkeit widmet das BAFA dem Thema Cloud Computing, das exportkontrollrechtliche Risiken birgt, die vielen Unternehmen nicht bewusst sind. Viele anschauliche Beispiele in der Broschüre erleichtern das Verständnis.