EPR-Meldepflichten in Frankreich

Im Englischen steht „EPR“ für „Extended Producer Responsibility“ und wird auch im Deutschen häufig als Abkürzung für das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung genutzt. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen.
In Frankreich unterliegen neben den „klassischen“ Meldeverfahren für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien zahlreiche Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können.
Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.
Davon betroffen sind bisher unter anderem Haushaltsverpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien und Möbel.
Die Einführung dieser Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen identifizieren lassen, die ihren Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung bisher noch nicht nachkommen.
Als „Hersteller“ im Sinne des französischen Umweltrechts gelten alle Marktakteure, die
  • in Frankreich Produkte herstellen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
  • Produkte nach Frankreich importieren, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen oder
  • ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich Produkte nach Frankreich verkaufen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
Gerade angesichts der letzten Alternative gelten als verpflichtete Hersteller im Sinne der französischen erweiterten Herstellerverantwortung auch deutsche Online-Händler, die EPR-erfasste Produkte nach Frankreich versenden. Amazon informiert über die EPR Registrierung auf seiner Internetseite.
Grüner Punkt in Frankreich ohne Gebührenaufschlag möglich!
Bisher galt ein Gebührenaufschlag in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. Die Vereinigung “PRO Europe” sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag auf sofortige Aussetzung der entsprechenden französischen Kennzeichnungsverordnung gestellt, dem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der seit dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nicht rechtmäßig. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich damit nun ohne Einschränkung möglich und verursacht keine Zusatzkosten mehr.
Weiterhin gilt, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Symbol “Triman” und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen. Die AHK Frankreich hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos bestellt werden kann:
Merkblatt Triman-Kennzeichnung

Stand: 07.08.2023

Neu:
Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird.
Stand: 10.06.2024

Für eventuelle Rückfragen steht das Team des Bereichs Umweltreporting & Compliance der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich) zur Verfügung:
Tel: +33 (0)1 40 58 35 24
E-Mail: ecofrance@francoallemand.com