Faktengewitter für Unternehmen
- Was ist das Ziel der Initiative „Ausbildungsbotschafter“?
- Welchen Nutzen stiftet die Initiative den Unternehmen?
- Erhalten die Ausbildungsbotschafter (Auszubildende) eine Vergütung?
- Wie lange dauert die Schulung?
- Sind die Koordinatoren bei den Einsätzen mit vor Ort?
- Wie ist die Versicherungsfrage geregelt? Während der Schulung? Während den Schuleinsätzen? (Vorläufiger Stand)
- Erhalten die Unternehmen eine Aufwandsentschädigung? Welche Kosten entstehen?
- Aus dem Betrieb in die Schulen…
Was ist das Ziel der Initiative „Ausbildungsbotschafter“?
Auszubildende aller geregelten Ausbildungsberufe im 2. / 3. Lehrjahr oder im Anerkennungsjahr sollen in Schulen gehen und für eine Ausbildung werben. Sie sollen Schülerinnen und Schüler für eine Berufsausbildung motivieren. Die Ausbildungsbotschafter ermöglichen direkte und au-thentische Einblicke in interessante Ausbildungsberufe und geben dadurch den Schülerinnen und Schülern neue Impulse für ihre Berufswahl.
Welchen Nutzen stiftet die Initiative den Unternehmen?
Unternehmen, die Ausbildungsbotschafter entsenden, handeln vorausschauend. Sie fördern den direkten Einstieg von Schülerinnen und Schülern nach ihrem Abschluss. Dadurch sichern sie sich eigene Fachkräfte und sorgen für eine systematische und langfristige Personalentwick-lung. Des Weiteren geben sie ihren aktuellen Auszubildenden eine zusätzliche Förderung und Qualifikation, indem sie als Ausbildungsbotschafter tätig werden.
Erhalten die Ausbildungsbotschafter (Auszubildende) eine Vergütung?
Nein, die Auszubildenden erhalten für ihr Engagement keine Vergütung. Durch ihren Einsatz als Ausbildungsbotschafter haben sie die Möglichkeit, ihre persönlichen Kompetenzen zu stärken und ihre fachlichen Kompetenzen unter Beweis zu stellen. Die Auszubildenden erhalten sowohl eine kostenlose Schulung (u.a. zu folgenden Themen: Rhetorik und Präsentationstechniken, Be-rufsausbildung, Vielfalt der Ausbildungsberufe und Karrieremöglichkeiten) als auch ein Zertifikat für ihren Einsatz.
Wie lange dauert die Schulung?
Es ist eine eintägige Schulung für die Auszubildenden angedacht. Diese wird voraussichtlich von 900 Uhr bis 1600 Uhr dauern und bei dem regionalen Koordinator in ihrer Nähe statt finden. Für diese eintägige Schulung müssen die Unternehmen die Auszubildenden freistellen.
Wie sehen die Einsätze in den Schulklassen aus?
Die Ausbildungsbotschafter treten optimalerweise zu zweit vor einer Schulklasse auf. Dieser Einsatz soll insgesamt 90 Minuten dauern. Für diese Zeit sowie die Hin- und Rückfahrt müssen die Unternehmen die Auszubildende ebenfalls freistellen. Des Weiteren sollten die Unterneh-men für die entstehenden Fahrtkosten aufkommen. Die Anreise wird von den Auszubildenden selbst organisiert. Insgesamt sollten die Auszubildende mindestens zwei Schuleinsätze absol-vieren. Allerdings gilt: je mehr, desto besser.
Wie sehen die Einsätze in den Schulklassen aus?
Die Ausbildungsbotschafter treten optimalerweise zu zweit vor einer Schulklasse auf. Dieser Einsatz soll insgesamt 90 Minuten dauern. Für diese Zeit sowie die Hin- und Rückfahrt müssen die Unternehmen die Auszubildende ebenfalls freistellen. Des Weiteren sollten die Unterneh-men für die entstehenden Fahrtkosten aufkommen. Die Anreise wird von den Auszubildenden selbst organisiert. Insgesamt sollten die Auszubildende mindestens zwei Schuleinsätze absol-vieren. Allerdings gilt: je mehr, desto besser.
Sind die Koordinatoren bei den Einsätzen mit vor Ort?
Üblicherweise sind Koordinatoren bei den Einsätzen mit vor Ort. Nur in Ausnahmefällen und in Absprache nehmen die Ausbildungsbotschafter:innen Termine ohne Begleitung wahr.
Wie ist die Versicherungsfrage geregelt? Während der Schulung? Während den Schuleinsätzen? (Vorläufiger Stand)
Die eintägige Schulung wird als betriebliche Weiterbildung angesehen, welche im Rahmen der Initiative Ausbildungsbotschafter extern von den regionalen Koordinatoren durchgeführt wird. Daher sind die Auszubildenden während des Schulungszeitraums weiterhin über das Unter-nehmen versichert. Dies gilt ebenso bei den Schuleinsätzen. Hier sind die Auszubildenden vom Unternehmen freigestellt, werden weiterhin entlohnt bzw. stehen weiterhin in einem Vertrags-verhältnis mit dem Unternehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind stets über die Schule ver-sichert (Verwaltungsvorschrift vom 28. Juli 2007).
Erhalten die Unternehmen eine Aufwandsentschädigung? Welche Kosten entstehen?
Nein, die Unternehmen erhalten von Seite der Leitstelle keine Entschädigung. Wünschenswert wäre es, wenn die Unternehmen die Ausbildungsbotschafter mit Materialien und bei der Vorbe-reitung des Einsatzes unterstützen würden.
Aus dem Betrieb in die Schulen…
Auszubildende, die als Ausbildungsbotschafter fungieren möchten und interessierte Unterneh-men melden sich beim zuständigen Koordinator. Die endgültige Entscheidung über den Einsatz liegt beim jeweiligen Koordinator. Interessierte Schulen melden sich ebenfalls beim zuständigen Koordinator. Dieser vermittelt zwischen Schulen und Unternehmen und stimmt die Einsätze mit beiden Seiten ab. Schulklassen können beim Koordinator Wünsche bezüglich der vorzustellen-den Berufe äußern, allerdings gibt es keine Garantie.