Informationen zu Zwischenprüfungen

Informationen zu Zwischenprüfungen

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für die Auszubildenden Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung (§ 48 BBiG). Für Umschüler besteht keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an der Zwischenprüfung.
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein nimmt zweimal jährlich Zwischenprüfungen ab. Die Frühjahrsprüfung findet jeweils im Zeitraum Februar bis April, die Herbstprüfung in den Monaten September/Oktober statt.
In den meisten kaufmännischen Ausbildungsberufen findet nur eine schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung) statt. Ausnahmen: in den Berufen Florist/in, Fotomedienlaborant/in, Weintechnologe/in, Gestalter/in für visuelles Marketing, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlagerist/in und Tierpfleger/in wird neben der schriftlichen auch eine praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung) durchgeführt. In den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen finden in der Regel sowohl Kenntnis- als auch Fertigkeitsprüfungen statt.
Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden aufgefordert
  • Auszubildende, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und 30. April begonnen hat;
  • Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Zur Zwischenprüfung im Herbst werden aufgefordert
  • Auszubildende, deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat;
  • Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Anmeldungen erfolgen nach Aufforderung seitens der IHK durch die Ausbildungsbetriebe. Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Anmeldung sind
  • nur die von der IHK zugesandten Anmeldevordrucke zu verwenden;
  • die ärztlichen Bescheinigungen über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz für die im Anmeldevordruck besonders bezeichneten Auszubildenden in Kopie mit der Anmeldung vorzulegen.
Die Einladungen zur Teilnahme an der Zwischenprüfung werden den Auszubildenden von der IHK über die Ausbildungsbetriebe zugesandt.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird den Auszubildenden in einer Teilnahmebescheinigung ebenfalls über die Ausbildungsbetriebe mitgeteilt.