Informationen zu gestreckten Abschlussprüfungen Teil 1

Informationen zur gestreckten Abschlussprüfung Teil 1

Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein nimmt zweimal jährlich die Abschlussprüfung Teil 1 in den Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung ab. Die Frühjahrsprüfung findet jeweils im Zeitraum Februar bis April, die Herbstprüfung in den Monaten September und Oktober statt.
Aufgefordert werden Auszubildende vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Umschüler nach dem ersten Jahr.
Ebenfalls aufgefordert werden Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung Teil 1 nachholen bzw. wiederholen müssen.
Zur gestreckten Abschlussprüfung können auf Antrag Bewerber zugelassen werden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Abschlussprüfung teilnehmen wollen (externe Prüfungsteilnehmer, Zulassung in besonderen Fällen gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)).
Die Anmeldungen erfolgen nach Aufforderung seitens der IHK durch die Ausbildungsbetriebe. Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten Sie, nur Anmeldevordrucke bzw. Antragsformulare der Kammer zu verwenden. Den Anmeldevordrucken beigefügte Unterlagen sind in Kopie, nicht im Original, vorzulegen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 - auch in den schriftlichen Prüfungsfächern - ist nur möglich, wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Einladungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 werden den Auszubildenden in den gewerblich-technischen Berufen von der IHK über die Ausbildungsbetriebe zugesandt. In den kaufmännischen Berufen erfolgt die Information über die Berufsschule.
Externe Prüfungsteilnehmer, die gemäß § 45 Abs. 2 BBiG zur Prüfung zugelassen wurden, sowie Prüfungsteilnehmer, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen und nicht mehr in einem Ausbildungsbetrieb sind, erhalten die Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung von der IHK an ihre Adresse gesandt.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 werden schriftlich über den Ausbildungsbetrieb bzw. privat zugesandt.