Vollversammlung

18. September 2024: Hausaufgaben für die neue Landesregierung

Entlastung von Bürokratie, praxisnahe Bildung, ein konsolidierter Landeshaushalt: Das Parlament der Wirtschaft nimmt die künftige Thüringer Landesregierung in die Pflicht. Außerdem beschloss die IHK-Vollversammlung den Jahresabschluss 2023 und diskutierte mit INSA-Chef Hermann Binkert über das Ergebnis der Landtagswahl.

Acht zentrale wirtschaftspolitische Aufgaben

Die Vollversammlung der IHK Erfurt hat auf ihrer Sitzung im Gothaer Hotel DER LINDENHOF, wohin Vizepräsident Olaf Seibicke eingeladen hatte, acht zentrale Forderungen an die künftige Regierung formuliert. Diese „Hausaufgaben“ sollen in die anstehenden Koalitionsverhandlungen einfließen, um in herausfordernden Zeiten für die Thüringer Unternehmen ein Signal des Aufbruches zu senden:
  • wirtschaftsfreundliche Gesetzgebung und Bürokratie-Entlastung
  • sichere und bezahlbare Energieversorgung
  • mehr Praxisnähe in der Bildung
  • Stärkung der Standortattraktivität
  • Konsolidierung des Landeshaushalts
  • Optimierung der Förderlandschaft
  • Belebung der Innenstädte und Ortskerne
  • Tourismusförderung

Wahlergebnis im Fokus

Um das Wahlergebnis selbst ging es beim Gastvortrag von Hermann Binkert. Der Gründer und Geschäftsführer des Erfurter Meinungsforschungsinstituts INSA analysierte vielfältige Aspekte, unter anderem die hohe Wahlbeteiligung. Angesichts der starken Politisierung der Gesellschaft und einer verbreiteten Unzufriedenheit mit etablierten Parteien sei eine neue Dialogbereitschaft auf allen Seiten anzuraten, so Binkert.

Jahresabschluss und Wirtschaftssatzung

Die Vollversammlung beschloss den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 und erteilte Präsident Dieter Bauhaus und Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch die Entlastung.
Zugestimmt wurde weiterhin einer Anpassung der IHK-Wirtschaftssatzung für das Jahr 2024, mit der die Veranlagung eines reduzierten Grundbeitrages von 70 % für dieses Jahr endgültig festgeschrieben wird.

Weitere Beschlüsse

  • Änderung des Gebührentarifs: Die Kammer ist seitens ihrer Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Wirtschaftsministerium, dazu verpflichtet, alle drei Jahre ihre Gebühren neu zu kalkulieren. Darüber hinaus beschloss die Vollversammlung, die Subventionierung der Ausbildungsgebühren durch die Kammer von 50 auf 60 Prozent zu erhöhen.
  • Änderung der Wahlordnung: Mit Blick auf die IHK-Wahl Ende 2025 wurden unter anderem eine hybride Wahl (online und per Brief) ermöglicht und die Sitzverteilung nach Branchen angepasst, um die aktuelle wirtschaftliche Struktur des Kammerbezirks adäquat abzubilden.
  • Sachverständigenwesen: Die Vollversammlung stimmte dafür, künftig auch – über den Kammerbezirk hinaus – für ganz Thüringen die hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zu übernehmen.