CBAM – Umgang mit fehlenden Emissionswerten
Veranstaltungsdetails
Die EU-Kommission hat bekräftigt, dass für CBAM-Berichte ab Oktober 2024 tatsächliche Emissionen gemäß Art. 4 der CBAM-Durchführungsverordnung 2023/1773 gemeldet werden müssen. Importeure stehen vor der Herausforderung, tatsächliche Emissionsdaten zu erheben oder jedenfalls zumutbare Bemühungen zur Datenbeschaffung nachzuweisen.
In dieser Veranstaltung fokussieren wir uns auf die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen, die für CBAM-meldepflichtige Unternehmen besonders relevant sind. Ein zentrales Thema ist der korrekte Umgang mit fehlenden Emissionsdaten sowie die Vermeidung von Haftung und Sanktionen. Unsere Experten werden effektive Strategien vorstellen, um Risiken entlang der Lieferkette zu minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Ein weiterer Kernpunkt des Webinars ist die Absicherung entlang der Lieferkette. Sie erhalten Einblicke, wie durch eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation mit Lieferanten die Transparenz und Compliance verbessert werden können. Zudem wird die Plausibilisierung von Daten thematisiert, um die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit der berichteten Emissionswerte und Bemühungen zu gewährleisten.
Programm:
- Aktuelle Entwicklungen
- Umgang mit fehlenden Daten
- Vermeidung von Haftung und Sanktionen
- Absicherung entlang der Lieferkette
- Plausibilisierung von Daten
Referent: Dr. Hartmut Henninger (Rechtsanwalt GvW)