CBAM – Update 2: Erfahrungen und Tipps nach dem ersten Bericht
Veranstaltungsdetails
Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, unterliegen seit dem 1. Oktober 2023 Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Mit Ende des ersten Berichtsquartals zum 31. Januar 2024 lassen wir die Startphase Revue passieren und geben Ihnen in unserem Webinar Hinweise zum aktuellen Berichtszeitraum, zeigen Berechnungsbeispiele auf, und schauen, ob der Einsatz digitaler Tools für die Vereinfachung Ihrer Berichtserstattung hilfreich ist.
Programm
Begrüßung | Mark Bremer Teamleiter International, IHK Erfurt |
CBAM: wirtschaftspolitische Einschätzung der IHK-Organisation | Klemens Kober Leiter des Referats Handelspoliti, EU Zollfragen, Transatlantische Beziehungen, DIHK, Brüssel |
Rechtssicher mit CBAM umgehen: Berichtspflichten, Handlungsbedarf, Compliance | RA Lars Hillmann Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen, Hamburg |
Berechnungsbeispiele und Informationsquellen | Justus Hannemann Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen, Hamburg |
Erfahrungsbericht eines Thüringer Unternehemens | Monique Kaltenborn N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG |
Nutzung digitaler Tools zur Einhaltung der CBAM Regularien im Unternehmen | Georg Fischer Product Specialist, osapiens Service GmbH, Mannheim |
Anschließend Fragen und Antworten |
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Weitere Webinare aus der 4-teiligen Reihe „Lieferkettenmanagement in der Praxis“:
17.04.2024: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz praktisch umgesetzt – Fakten und Tools
15.05.2024: Deutsches Lieferkettengesetz: Erfahrungsberichte aus der Praxis
28.05.2024: Entwaldungsfreie Lieferkette sicher gestalten