Mitarbeitereinsätze in Europa
Veranstaltungsdetails
Mitarbeitereinsätze in Europa
Entsendeauflagen und Änderungen in Belgien, Luxemburg und der Schweiz
Auslandseinsätze bringen erheblichen Vorbereitungsaufwand mit sich und bedürfen der Beachtung zahlreicher nationaler Bestimmungen. In allen EU-Ländern und in der Schweiz gilt bis auf wenige Ausnahmen das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das heißt, Entsendefirmen müssen sich nicht nur an den jeweiligen Mindestlöhnen und Sozialstandards orientieren. Vielmehr sind bei der Kalkulation alle allgemeintariflich gültigen Entlohnungsvorgaben und Bestimmungen des Ziellandes zu berücksichtigen.
Die Veranstaltung verschafft einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die Unternehmen bei Mitarbeitereinsätzen in Europa beachten müssen. Wir erklären detailliert, welche Entsendeauflagen zu erfüllen sind und konzentrieren uns dabei auf die Länder Belgien, Luxemburg, Schweiz.
Fragen zu anderen Ländern richten Sie bitte vorab per E-Mail an: eva-maria.nowak@erfurt.ihk.de .
Wir nehmen uns Zeit zum Erfahrungsaustausch, und Sie erfahren außerdem, wie Sie mit Hilfe des Enterprise Europe Network neue Geschäftspartner in Europa finden können.
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