Nr. 30309

Beratungssprechtag zu den Neuerungen im Thüringer Vergabegesetz

Unterstützung im Vergaberechtsdschungel für Unternehmen in der Region

Veranstaltungsdetails

Zum neuen Jahr 2024 ist das novellierte Thüringer Vergabegesetz in Kraft getreten. Auf Grund der Initiative verschiedener Wirtschaftsverbände, darunter auch der IHK Erfurt, wurde das Thüringer Vergabegesetz verschlankt und entbürokratisiert.  

Hierzu sollen folgende Maßnahmen beitragen:

  • stärkere Bezugnahme auf Eigenauskünfte der Bieter statt der Forderung von Formblättern, 
  • einheitliche Festschreibung von höheren Mindestgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben sowohl im Baubereich als bei Lieferungen und Dienstleistungen,
  • Schaffung von erleichterten Vorgaben, Angebote digital per E-Mail abgeben zu können.

Das Thüringer Vergabegesetz wird allerdings einen vergabespezifischen Mindestlohn beinhalten, der 1,50 Euro über den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen soll. 

Unternehmen können sich gern zu den Neuerungen im Thüringer Vergabegesetz kostenfrei beraten lassen. Als Gesprächspartner steht Ihnen Markus Heyn, Leiter des IHK-Regionalbüros Weimars, zur Verfügung.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 15.02.2024
    9:00 - 15:00 Uhr
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Industrie- und Handelskammer
Erfurt
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt
0361 34840