CBAM – Update
Veranstaltungsdetails
Der Abgabetermin für den ersten CBAM-Bericht rückt näher. Die Berichtspflicht nach der CBAM-VO trifft Unternehmen, die seit Oktober 2023 bestimmte Waren der Kategorien Eisen- und Stahl, Aluminium, Zement, Wasserstoff, Elektrizität und Düngemittel importiert haben. Diese müssen die Gesamtmenge der von ihnen importierten Waren, aufgeschlüsselt nach Herstellungsanlage berichten und angeben, wie viele „graue Emissionen“ bei der Herstellung der Waren emittiert wurden. Die Berichterstattung muss im CBAM-Übergangsregister erfolgen. Auch wenn aktuell noch die von der EU-Kommission im Dezember 2023 veröffentlichten Standardwerte anstatt der tatsächlichen Emissionswerte verwendet werden dürfen, ist die Berichterstattung durchaus komplex und einige rechtliche und praktische Fragen sind weiterhin offen.
Den Schwerpunkt des Webinars bilden die kurzfristig zu erfüllenden Berichtspflichten. Dabei wird auch auf die Verwendung von Standardwerten und das Vorgehen bei fehlenden und lückenhaften Daten eingegangen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Ausblick auf die weiteren Umsetzungsschritte und den Handlungsbedarf in betroffenen Unternehmen.
Programmschwerpunkte:
Begrüßung | Mark Bremer Teamleiter International, IHK Erfurt |
CBAM: Wirtschaftspolitische Einschätzung der IHK-Organisation | Klemens Kober Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen, Transatlantische Beziehungen |
Carbon Border Adjustment Mechanism - Berichtspflichten, Handlungsbedarf, Compliance | Rechtsanwalt Lars Hillmann GvW Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB |
im Anschluss | Fragen und Antworten |