Grundlagen der US- Reexportkontrolle
Veranstaltungsdetails
Viele deutsche Unternehmen sind vom US-Re-Exportrecht betroffen, ohne es zu wissen. Berührungspunkte könnten gegeben sein, wenn beispielsweise US-Güter aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Länder re-exportiert werden oder – in manchen Fällen – diese US-Güter als Vormaterialien in neue Produkte eingehen oder auch dann, wenn Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Da das US-Exportrecht nach US-Auffassung eine weltweite Gültigkeit entfaltet (sog. “exterritoriale Wirkung“), können auch deutsche Unternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sein.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick zu den einschlägigen US-Vorschriften und vermittelt deren Grundlagen. Auf dieser Basis können die Teilnehmer in ihren Unternehmen geeignete Complinace-Maßnahmen vorbereiten. Verstöße gegen US-Vorschriften können auch für deutsche Unternehmen weitreichende Folgen wie beispielsweise (mitunter hohe) Bußgelder oder sogar einen Eintrag auf einer US-Sanktionsliste haben.
Inhalte:
- Abgrenzung der US-Exportkontrolle zu den EU-Vorschriften
- Anwendbarkeit der US-Exportkontrolle für europäische Exporteure
- Aufbau, Systematik und Struktur des US-Exportkontrollrechts
- Zuständigkeiten und Recherchemöglichkeiten
- Begriffsbestimmungen (EAR, ECCN, Export, Re-Export, ITAR, Commerce Country Chart etc.)
- Die Export Administration Regulations (EAR) und deren Anwendbarkeit auf Exporte aus Deutschland
- Die Commerce Control List und die Bedeutung der ECCN und EAR99-Güter
- Verwendungsbezogene US-Exportkontrolle (End-Use Control)
- Personenbezogene US-Exportkontrolle (Sanctions Lists)
- Länderbezogene US-Exportkontrolle (US-Embargos)
- Genehmigungspflichten / Verfahrenserleichterungen (License Exceptions) für gelistete US-Güter und
- Genehmigungsmöglichkeiten und deren Reexport
- Die 10 allgemeinen Ausfuhrverbote nach EAR 736
- Exkurs: Organisation der US-(Re-)Exportkontrolle im Unternehmen