Nr. 28752

CBAM – Der CO²-Grenzausgleich: Worauf sich Importeure jetzt vorbereiten müssen

Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance 

Veranstaltungsdetails

Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) führt die EU neue umfangreiche Meldepflichten für Importeure von bestimmten CO-2 intensiven Waren ein. Betroffen sind die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Für alle Importe seit 1. Oktober 2023 müssen Importeure melden, wie viele Tonnen CO2-Äquivalente in den eingeführten Waren enthalten sind (sog. „graue Emissionen“). Die erste Meldung ist im Januar 2024 abzugeben. Hierfür sind äußerst detaillierte Daten aus den Herstellungsanlagen in Drittländern erforderlich. Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ die gelisteten Waren einführen. Zudem sind dann für die in den Importierten Waren enthaltenen Tonnen CO2-Äquivalente sogenannte CBAM-Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Ziel ist es, dass importierte Waren einen ähnlichen CO2-Preis auferlegt bekommen („Grenzausgleich“), wie Waren, die in der EU hergestellt wurden und für die das EU-Emissionshandelssystem gilt.  

 

Lassen Sie sich im Webinar einen Überblick über das CO2-Grenzausgleichssytem, die zuständigen Behörden und das Regelungswerk geben. Den Schwerpunkt werden die kurzfristig zu erfüllenden Meldepflichten bilden. Dabei wird auch dargestellt, in welchem Umfang Importeure Standardwerte nutzen können. Ziel des Webinars ist die Identifikation der konkreten Handlungsbedarfe bei Importeuren. 

 

Programmschwerpunkte: 

 

Begrüßung

Mark Bremer

Teamleiter International, IHK Erfurt

CBAM:Wirtschaftspolitische Einschätzung der IHK-Organisation

Klemens Kober

Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen, Transatlantische Beziehungen, DIHK Brüssel 

Carbon Border Adjustment Mechanism - Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance

 

Rechtsanwalt Lars Hillmann

GvW Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB 

im Anschluss

Fragen und Antworten

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