Thüringer Existenzsicherungsprogramm

Mit dem Existenzsicherungsprogramm, können Unternehmen in Thüringen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in existenzbedrohendem Maße bzw. besonders schwer von der Energiekrise betroffen sind. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einzelunternehmen mit Unternehmenshauptsitz und Betriebsstätte in Thüringen.
Es kann ein Zuschuss (Billigkeitsleistung) auf Grundlage einer Differenzberechnung der Energieaufwendungen gewährt werden. Es erfolgt ein Vergleich zwischen gewähltem Bemessungszeitraum (2022 oder 2023) und den tatsächlichen Energieaufwendungen aus dem Referenzjahr 2021. Anträge sind ab einer beantragten Zuschusshöhe von 3.000 Euro möglich.
Folgende Alternativen stehen zur Auswahl:
Teil A - Existenzsicherungshilfe

Zeitraum:
1. März 2022 bis 30. November 2022 und 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Gefördert werden:
KMU deren wirtschaftliche Existenz als Folge der Energiekrise bedroht ist und deren Energieaufwendungen sich mind. auf das 1,5-fache erhöht haben oder deren Lieferanten/Dienstleister ihre Energieaufwandssteigerungen auf (Vor)Produkte, Rohstoffe u.ä. nachweislich weitergeben und diese Kosten sich auf mind. das 1,5-fache erhöht haben.
Förderhöhe:
  • 40 % ab einer Erhöhung auf das 1,5-fache der Energieaufwendungen und bis zur Verdopplung dieser
  • 60 % ab Verdoppelung und bis zur Verdreifachung der Energieaufwendungen
  • 80 % ab Verdreifachung der Energieaufwendungen
Teil B – Abfederung besonderer Härten

Zeitraum:
1. März 2022 bis 30. November 2022 und 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Gefördert werden:
KMU deren EBITDA je nach Bemessungszeitraum im Jahr 2022 oder 2023 (Prognose) negativ ist und deren Energieaufwendungen sich im Vergleich zum Referenzzeitraum (Jahr 2021) mind. verdoppelt haben.
Förderhöhe:
  • 30 % bei einer Verdoppelung der Energieaufwendungen
  • 50 % ab Verdoppelung und bis zur Verdreifachung der Energieaufwendungen
  • 70 % ab Verdreifachung der Energieaufwendungen
Der Zuschuss darf die Höhe des Betrages nicht übersteigen, der erforderlich ist, um das negative EBITDA auf "Null" zu erhöhen.
Teil C – Abfederung besonderer Härten für energieintensive KMU

Zeitraum:
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Gefördert werden:
KMU deren EBITDA im Jahr 2023 (Prognose) negativ ist, deren Aufwendungen für Strom und Gas sich im Bemessungszeitraum in mind. drei aufeinanderfolgenden Monaten im Vergleich zum Referenzzeitraum (Jahr 2021) verdoppelt haben und deren Energieintensität nicht unter 7 Prozent lag.
Förderhöhe:
  • 45 % bei einer Verdoppelung der Energieaufwendungen
  • 65 % ab Verdoppelung und bis zur Verdreifachung der Energieaufwendungen
  • 85 % ab Verdreifachung der Energieaufwendungen
Der Zuschuss darf die Höhe des Betrages nicht übersteigen, der erforderlich ist, um das negative EBITDA auf "Null" zu erhöhen.

Für die Antragstellung im Antragsportal der Thüringer Aufbaubank benötigt der Antragsteller eine formulargebundene Bestätigung eines Prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht). Das entsprechende Formular wird im Rahmen der digitalen Antragstellung erzeugt.

Weitere Informationen sowie einen Quickcheck zur Ermittlung der geeigneten Programmalternative finden sich auf der Website der Thüringer Aufbaubank.