Beratungsförderung
Förderung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberater
Der Rat von externen Unternehmensberatern kann bestehende Schwächen eines Unternehmens aufdecken oder ungenutztes unternehmerisches Potenzial heben. Besonders schwierige Unternehmensphasen können häufig nur mit externem Rat bewältigt werden. Gefördert werden Beratungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vermitteln.
Bundesförderung
Seit dem 1. Januar 2023 werden über die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Ein Zuschuss von 80 Prozent des Beratungshonorars ist möglich. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro, der Zuschuss für Thüringer Betriebsstätten beträgt somit maximal 2.800 Euro. Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten werden online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Landesförderung
Für Beratungen erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Standarteinheitskostensatzes. Der Standarteinheitskostensatz beträgt 950 Euro pro Tagwerk Beratung (netto, ein Tagwerk umfasst 8 Stunden, einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung). Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert. Für Antragsteller in einer Gründungs- oder Nachfolgesituation wird ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent gewährt, der Standarteinheitskostensatz beträgt dann 865 Euro pro Tagwerk Beratung.
Im Vorfeld der Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank sollte sich der Antragsteller mit einem der Qualitätssicherer (Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder der RKW Thüringen GmbH) in Verbindung setzen.