Recht und Steuern

Realsteuerhebesätze im Bezirk der IHK Erfurt

Zu den für die Mitglieder relevanten Realsteuern zählen die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer B. Sie sind die originären Einnahmequellen der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben. Durch die Festsetzung der jeweiligen Hebesätze für diese Steuerarten nimmt die Gemeinde Einfluss auf die Höhe der durch die ortsansässigen Unternehmen zu leistenden Steuerzahlungen. Die Hebesätze werden jährlich im Rahmen der kommunalen Haushaltsberatungen festgesetzt.
Unter folgendem Link des Thüringer Landesamts für Statistik können Sie schnell und unkompliziert die Hebesätze – auch früherer Jahre – recherchieren.