Recht und Steuern
Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Erfurt
Die IHK Erfurt beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gemäß § 36 Abs. 4a Satz 5 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Rahmen des § 36 Abs. 1 und 2 GewO von der IHK Ostthüringen zu Gera und der IHK Südthüringen. Diese Aufgabenübernahme macht eine Änderung der Zuständigkeitsregelungen in § 5 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 der Sachverständigenordnung der IHK Erfurt erforderlich.
Bis zum 17. September 2024 kann zu den beabsichtigten Änderungen der Sachverständigenordnung Stellung genommen werden.