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Die Industrie- und Handelskammer Erfurt hat gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden eingerichtet. Dieser ist für alle Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirkes zuständig. Verhandelt wird zum Beispiel über