Recht und Steuern
Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten klärt Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich. Die Einschaltung eines Gerichtes soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Industrie- und Handelskammer Erfurt benennt auf Anfrage die Schiedsgutachter, das sind grundsätzlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Voraussetzung für deren Einschaltung ist eine entsprechende Schiedsgutachtenvereinbarung, mit der sich die Parteien dem Ergebnis des Gutachtens unterwerfen. Eine solche Vereinbarung kann bei Abschluss des Vertrages, aber auch nachträglich, einvernehmlich zwischen den Parteien ausgehandelt werden.