Recht und Steuern
Warnung vor unseriöser Zahlungsaufforderung
Der IHK Erfurt liegen zahlreiche Beschwerden über per E-Mail versandte Aufforderungen im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz vor. Auf eine entsprechende Warnung des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. wird hingewiesen. In den E-Mails werden Unternehmen aufgefordert, sich binnen 10 Tagen beim Transparenzregister einzutragen. Für den Fall der Nichteintragung wird mit Konsequenzen gedroht ("Bußgeld-Strafen"). Der angegebene Link führt jedoch nicht zum offiziellen Transparenzregister, das vom Bundesanzeiger Verlag als registerführende Stelle geführt wird. Es handelt sich vielmehr um eine nichtamtliche Zahlungsaufforderung, die ignoriert werden sollte.
Tatsächlich kann im Einzelfall eine Eintragungspflicht in das Transparenzregister bestehen. Das im Geldwäschegesetz geregelte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, das im Jahr 2017 eingeführt wurde und aus dem sich die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und weiteren transparenzpflichtigen Einheiten ergeben. Es dient dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Eine Mitteilungspflicht besteht dann, wenn sich notwendige Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen Registern, insbesondere dem Handelsregister, ergeben. Unternehmen, deren Gesellschafterlisten elektronisch im Handelsregister abrufbar sind, erfüllen in der Regel bereits alle Anforderungen und müssen keine weitere Mitteilung an das Transparenzregister machen. Ob eine Mitteilungspflicht besteht, sollte dennoch umgehend geprüft werden. Eine Hilfestellung geben die Informationen des Thüringer Landesverwaltungsamts.