Amtliche Statistik

Statistikmeldungen - Nutzen und Pflichten für Unternehmen

Sie fragen sich, welchen Nutzen habe ich von amtlichen Statistiken? Wer muss zu amtlichen Statistiken melden? Wie sende ich meine Daten und Informationen zur amtlichen Statistiken? Was sind meine Pflichten? Wer kann mir bei Fragen bezüglich der Meldungen für die amtliche Statistik helfen? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

1. Ihr Nutzen von amtlicher Statistik

  • Informationen zu statistischen Daten zur Verwendung bei unternehmerischen Entscheidungen
  • Kennen von Gegebenheiten und Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft
  • Frühzeitiges Erkennen von Problemen
  • Richtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung
  • Fundierte politische Willensbildung und Entscheidungsprozesse

2. Rechtliche Basis

Wer melden muss, ist der jeweiligen Unterrichtung nach § 17 des Bundesstatistikgesetzes zu entnehmen.
Diese Informationen bekommen Sie mit dem Anschreiben vom jeweiligen Statistikamt. Sie sind auch einsehbar im Meldeportal IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) in der jeweiligen Branche unter „rechtliche Grundlagen“.

Es gilt der Grundsatz: Keine Statistik ohne Gesetz!
Werden Sie vom Statistikamt kontaktiert, findet dies immer auf gesetzlicher Grundlage statt, und die Erhebung unterliegt der Geheimhaltung.
Datenschutz: Wer für amtliche Statistiken Auskünfte erteilt, kann sicher sein, dass seine persönlichen Angaben grundsätzlich geheim gehalten und nur für gesetzlich bestimmte Zwecke verwendet werden.

Bei freiwilligen Meldungen (nach § 7 Bundesstatistikgesetz) können Sie selbst entscheiden, ob Sie melden.

3. Beispiele für Meldungen

  • Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe (monatlich)
  • Monatsbericht Verarbeitendes Gewerbe/Gastgewerbe (monatlich)
  • Intrahandelsstatistik (monatlich)
  • Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich (jährlich)
  • Kostenstrukturerhebung (jährlich)
  • Investitionserhebung (jährlich)
  • Erhebung der Aufwendungen für Umweltschutz (jährlich)
  • Erhebung der Investitionen für Umweltschutz (jährlich)
  • Erhebung der Energieverwendung (jährlich)
  • Material- und Wareneingangserhebung (jährlich)
  • Erhebung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (jährlich)
  • Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitendes Gewerbe (jährlich)
  • Arbeitskostenerhebung (alle vier Jahre)
  • Verdiensterhebung (ab Januar 2022 monatlich)

4. Ihre Pflichten als Unternehmen

  • Wenn Sie vom Statistikamt angeschrieben werden und es sich um eine Statistik mit Auskunftspflicht handelt, sind Sie gesetzlich zur Meldung verpflichtet.
  • Bei vielen Statistiken rotiert die Pflicht zur Mitwirkung nach einigen Jahren. Wenn Sie bei einer Statistik immer wieder angeschrieben werden, fragen Sie nach.
  • Hinweis: Bei Versäumnis der Meldung droht ein Zwangsgeld.

5. Was tut die IHK für Sie?

  • Vorbringen von Vorschlägen für Vereinfachungen und Entlastungen gegenüber Ämtern, Politik und Ministerien
  • Führen von Gesprächen mit den Statistikämtern bei Konflikten oder Mehrfachmeldungen
  • Aufbereitung von Statistiken und Weitergabe der Informationen an interessierte Unternehmen (Anfragen per E-Mail an pfalzgraf@erfurt.ihk.de)

6. Ablauf einer Meldung

  1. Sie erhalten einen Brief mit Meldeaufforderung und Login-Daten für IDEV oder CORE.
  2. Sie stellen die entsprechenden Zahlen des Unternehmens zusammen, idealerweise automatisiert mit Hilfe einer Software.
  3. Sie melden sich im IDEV- bzw. CORE-Portal (Erhebungsportal estatistik) an und klicken auf das zuständige statistische Amt oder Sie melden sich in „Mein Portal“ an und werden weitergeleitet.
  4. Sie wählen die Statistikmeldung aus, die Sie erfüllen müssen, geben die Daten ein bzw. laden die Daten hoch und schicken sie ab.

7. Wie man meldet

  • Nach Bundesstatistikgesetz § 11a findet die Übertragung ausschließlich elektronisch statt (nur in besonderen Ausnahmen per Post).
  • Alle Informationen zum Meldeablauf sind auch den Schreiben der statistischen Ämter mit Zugangscode beigefügt.
  • Der Datenübertragungsweg ist sicher (IDEV und CORE unterliegen den Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik).

8. Mögliche Probleme bei Meldepflichten

  • Erheben unnötiger Daten
  • wiederholtes Erheben schon bekannter Daten
  • komplizierte Formulare
  • eingeschränkte Automatisierung

9. Wer bei Fragen zu Meldepflichten hilft

Werden Sie von den statistischen Ämtern angeschrieben, erhalten Sie auch die entsprechenden Telefonnummern und Ansprechpartner in dem Anschreiben.
Bei allen weiteren Fragen finden Sie Antworten im Erhebungsportal estatistik oder auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Statistik.

10. Rechtsgrundlagen, Datenschutz und weitere Informationen

Qualitätsberichte zu vielen amtlichen Statistiken finden Sie im Erhebungsportal estatistik.
Diese enthalten u. a. Informationen zu folgenden Themen:
  • Rechtsgrundlagen
  • Datenschutzrichtlinien
  • Inhalte der Statistik
  • Nutzerbedarf
  • Vorgehensweise bei der Datenerhebung
  • Art der Verbreitung der Statistik