Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit
Einige Unternehmen kennen das Problem: Manchmal reichen die Werktage einfach nicht aus, um eilige Aufträge rechtzeitig zu erledigen. Eigentlich müsste auch am Wochenende gearbeitet werden. Doch spätestens am Sonntag ist Schluss. Denn an Sonn- und Feiertagen gilt nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein Beschäftigungsverbot in Deutschland.
Einige branchenspezifische Ausnahmen, die ebenfalls im Gesetz definiert sind, gibt es jedoch. Diese sind unter anderem Krankenhäuser und Rettungsdienste, das Bewachungsgewerbe sowie die Gastronomie und Hotellerie. Aber auch manche Produktionsstätten dürfen an Sonntagen arbeiten, wenn die Voraussetzungen nach §§ 13 Abs. 5 oder 15 Abs. 2 ArbZG gegeben sind. Betroffene Firmen haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zu beantragen.