Beschäftigung am "zweiten" Arbeitsmarkt

Aus Sicht der Wirtschaft ist die Aktivierung der Arbeitslosen durch Instrumente wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – "Ein-Euro-Jobs" – grundsätzlich beschäftigungspolitisch sinnvoll (also Beschäftigungen im sog. zweiten Arbeitsmarkt). Voraussetzung ist die richtige Umsetzung. Diese Tätigkeiten sollen gemeinnützig und zusätzlich sein. Eine weitere Belastung der regionalen Wirtschaft darf es nicht geben.

Die Wirtschaft fordert: Eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt muss für den Betroffenen immer attraktiver sein als gemeinnützige Arbeit.

Die konkrete Ausgestaltung der Jobs auf dem zweiten Arbeitsmarkt ist entscheidend für die Wirksamkeit in der Praxis. Von der Wirtschaft kommen zum Teil erhebliche Bedenken. Mit allen Akteuren besteht Einverständnis, dass es zu keiner Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Wettbewerbsverzerrungen kommen darf. Die Abstimmung erfolgt auf regionaler Ebene. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs hat einen Kriterienkatalog für Beschäftigungsmöglichkeiten von ALG II-Empfängern entwickelt. Informieren Sie sich über unseren Kriterienkatalog.