Förderprogramm: "Digitalbonus Thüringen"

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen zu unterstützen.

Förderprogrammdetails

Was wird gefördert ?

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
1.) Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:
  • Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
  • Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
  • Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Einführung eines digitalen Abbilds
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
  • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)
2.) Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:
  • Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung
  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
3.) Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
  • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien
Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Wer wird gefördert ?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen.
Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer*innen. Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

Wie und wie viel wird gefördert ?

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
  • Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software
  • Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister
Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular direkt bei der Thüringer Aufbaubank.