Existenzgründungsförderung
Einstiegsgeld (Jobcenter)
Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld gezahlt werden.
Fördervoraussetzungen
Existenzgründer, die ausschließlich Anspruch auf Bürgergeld haben. Die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes mit einer Beurteilung von einer fachkundigen Stelle, wie Industrie- und Handelskammer wird meist gefordert. Die Gewährung und Bemessung des Einstiegsgeldes ist Ermessensleistung des jeweiligen Jobcenters.
Antragsunterlagen
Sofern eine Beurteilung des Unternehmenskonzeptes notwendig ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Unternehmenskonzept/Businessplan
- Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung
- Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre und Liquiditätsplanung monatlich für das erste Geschäftsjahr
- Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse
- Lebenslauf/Werdegang
- Gewerbeanzeige/Gewerbeerlaubnis (nach Möglichkeit)
Förderumfang
Der Zuschuss zum Bürgergeld steht in Abhängigkeit zu der Bezugsdauer des Bürgergeldes und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. In der Regel beträgt dieser 50 % der Bürgergeld-Leistung, maximal werden 100 % gezahlt.
Förderdauer
Die Förderung ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
Hinweis: Keine Kombinierbarkeit mit dem Gründungszuschuss.