Existenzgründung und Unternehmensförderung

Allgemeine Checkliste zur Betriebsaufgabe

Bei der Betriebsaufgabe ist eine Vielzahl von Formalitäten zu beachten. Die folgende Checkliste soll Ihnen als Leitfaden dienen helfen, das Thema strukturiert abzuarbeiten.
Befassen Sie sich möglichst früh mit dem Thema Betriebsaufgabe. Es sind Fristen und Wartezeiten denkbar, die Ihnen die Betriebsaufgabe erschweren und sie verzögern. Kümmern Sie sich schnell und gezielt um die aufgeführten Punkte. Generell empfiehlt es sich, einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Erstellen Sie eine Liste bestehender Verträge mit Kündigungsfristen. Halten Sie die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ein. Beachten Sie die vorgeschriebene oder vereinbarte Form (zum Beispiel schriftlich, per Einschreiben). Damit sollten Sie alle notwendigen Benachrichtigungen, Vertragskündigungen und Organisationsaufgaben strukturiert abarbeiten.

Steuern und Finanzen

Bei der Geschäftsaufgabe muss nicht nur der Gewinn aus dem laufenden Geschäftsbetrieb der Steuer unterworfen werden, sondern ebenfalls der Aufgabegewinn. Eine Betriebsaufgabe ist gesetzlich einer Betriebsveräußerung gleichgestellt und wird im § 16 Absatz 3 Satz 1 EStG geregelt. Betriebsveräußerung bedeutet, dass alle stillen Reserven, die in den Wirtschaftsgütern des Gewerbebetriebes ruhen, aufgedeckt werden. Dies ist der sogenannte „Betriebsaufgabegewinn“. Er entsteht, weil Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge durch die steuerlichen Abschreibungen mit einem geringeren Wert in der Bilanz ausgewiesen sind als es dem Verkehrswert entspricht.
Bei Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden können Wertsteigerungen eingetreten sein, die ebenfalls zum Aufgabegewinn zählen. Der Aufgabegewinn entspricht der Summe der sogenannten stillen Reserven in den einzelnen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens abzüglich eventueller Aufgabekosten (Steuerberater, Anwalt, Kosten für Wertermittlung von Grund und Boden und Gebäude sowie Maschinen und Einrichtungen, Vermittlungsprovision, u.a.). Gewinne und Verluste, die infolge der Betriebsaufgabe entstehen, zählen zu den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb. Dementsprechend sind die Gewinne einkommenssteuerpflichtig und die Verluste sind ausgleichs- bzw. abzugsfähig.
Steuerberater:
  • Kündigung des Buchführungsvertrages
  • steuerliche Folgen der Betriebsaufgabe klären
  • Finanzamt: Mitteilung, in Absprache mit Steuerberater
  • Erstellung Schlussbilanzen und Steuererklärung
  • Einreichung des Gläubigeraufrufes beim Bundesanzeiger (GmbH)
  • Einreichung Abschlussbilanz
  • Aufbewahrung Geschäftsunterlagen/ Steuerunterlagen organisieren (Buchhaltung/Rechnungen, Jahresabschlüsse, Inventuren)
Bank:
  • Geschäftskonto auflösen
  • Kreditkartenverträge umstellen
Tipp: Beachten Sie die Aufbewahrungsfristen: Geschäftsbücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse.

Mitarbeiter

Zunächst ist zu klären, ob es sich bei Ihrer Betriebsaufgabe um eine endgültige, dauerhafte Stilllegung des Betriebes oder um eine Betriebsübernahme handelt. Diese beiden Fallkonstellationen sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
Betriebsübernahme:
  • laut § 613a BGB übernimmt der neue Inhaber alle Rechten und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen
  • die Mitarbeiter sind vor einer Betriebsübernahme in Kenntnis zu setzen
  • eine Kündigung aufgrund einer Betriebsübernahme ist nicht zulässig
Betriebsstilllegung:
  • eine wirksame Kündigung aufgrund einer Betriebsstilllegung ist möglich
  • bei langjährigen Mitarbeitern müssen ggf. lange Kündigungsfristen beachtet werden
  • für die Kündigung von bestimmtem Arbeitnehmer wie Schwerbehinderten, Schwangeren, und in Elternzeit befindlichen ist trotz Betriebsaufgabe die vorherige Zustimmung des Integrationsamtens (Thüringer Landesverwaltungsamt)
  • eventuell können Abfindungsansprüche bei einer Kündigung anfallen
Tipp: Achten Sie schon vor der eigentlichen Betriebsaufgabe auf die Kündigungsfristen hinsichtlich der jeweiligen Arbeitsverhältnisse. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert.

Langfristige Verträge

  • Telekommunikation (Telefon, Fax, Mail, Domain) kündigen
  • Telefonbuch, Branchenbücher, Werbung kündigen
  • Lieferanten/Kunden: Liefer- oder Rahmenverträge kündigen
  • Leasingverträge kündigen oder überleiten
  • Vermieter: fristgemäße Kündigung des Gewerberaummietvertrages/ Pachtvertrages
  • Energielieferant: Abmelden und Schlussabrechnung
  • Wasserlieferant: Abmelden und Schlussabrechnung
  • Müll/ Entsorgung: Kündigung
  • Wartungsvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Werbeverträge
  • GEMA/ GEZ
  • Kündigung von eventuellen Mitgliedschaften in Verbänden
  • Post benachrichtigen (Nachsendeauftrag bei Standortwechsel)
Tipp: Lesen Sie in den Vertragsunterlagen nach, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob Sie im Falle der Betriebsaufgabe ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Besonders wichtig ist es hier die Formalien einzuhalten.

Versicherungen

  • Betriebsaufgabe ist bei der Krankenkasse anzeigen. Die Krankenkasse leitet die Meldung automatisch an die Rentenversicherungsträger weiter.
  • Mitteilung an eventuell bestehende Zusatzversorgungskasse.
  • Berufsgenossenschaft schriftlich über die Betriebsaufgabe informieren (binnen zwei Wochen nach der Betriebsaufgabe).
  • Rentenversicherung informieren und im Falle der Altersrente diese rechtzeitig beantragen.
  • Betriebsversicherungen, wie Feuerversicherung, Sturmversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung kündigen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Wenn die Gefahr besteht, dass Schäden mit erheblicher zeitlicher Verzögerung (nach dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe) eintreten, sollten Sie die Versicherung nicht einfach ohne Angabe von Gründen zum nächstmöglichen Termin kündigen. Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft den eigentlichen Grund zur Beendigung des Versicherungsvertrages mit. Dann ist der Versicherer gehalten, eine Nachversicherung über einen gewissen Zeitraum anzubieten. Diese gewährleistet, dass für noch eventuell eintretende Schadensereignisse Versicherungsschutz besteht.

Abmeldungen, Löschungen, Änderungen und Sonstiges

Ordnungsamt:
  • Gewerbeabmeldung
  • gegebenenfalls Erlaubnisrückgabe
Handelsregister:
  • Eintragung des Auflösungsbeschlusses der GmbH und Bestellung von Liquidatoren
  • Wenn Ihr Betrieb im Handelsregister eingetragen ist: beim Handelsregister die Löschung des Betriebes beantragen
  • Alle Änderungen und Eintragungen im Handelsregister können nur über einen Notar erfolgen
Sonstiges:
  • Betriebsfahrzeuge ummelden oder verkaufen
  • Zulassungsstelle: PKW abmelden
  • Kunden/ Geschäftspartner/ Lieferanten informieren
  • eventuell Räumungsverkauf, Gutscheine einlösen
  • Entsorgung/ Verkauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung (Mobiliar/ Maschinen/ Fahrzeuge)
  • Liquidität während der Abwicklungsphase planen
  • Nachhaftung bei Gewährleistung beachten
  • Wiederherstellung der gemieteten Räume; eventuell Renovierung