Existenzgründung und Unternehmensförderung

Elektronische Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung

Ab dem 1. Januar 2021 besteht für neugegründete Unternehmen die Pflicht, dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aktiv durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Weg mitzuteilen.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gilt bei:
  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen),
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft und
  • Gründung einer inländischen Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung besteht auch bei:
  • Beteiligung an einer Personengesellschaft oder
  • der Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht.
Der Fragebogen steht unter www.elster.de zur Verfügung. Eine Registrierung mit persönlicher Identifikationsnummer (IdNr.) oder einer bereits vorhandenen Steuernummer ist notwendig.