Wichtiger Hinweis: Berichtspflicht zur Wasserentnahme nach ThürRohwEKVO

Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Gewässerbenutzer, die erlaubnispflichtig Grundwasser- oder Oberflächenwasser entnehmen, verpflichtet, ihre Entnahmemengen gemäß der Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) zu messen und die Daten bis zum 31. März des Folgejahres an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu übermitteln.
Viele Unternehmen sind dieser Verpflichtung bislang nicht oder nur unvollständig nachgekommen. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Betrieb von der Berichtspflicht betroffen ist, und informieren Sie sich über die genauen Anforderungen.
Eine Nichteinhaltung kann gravierende Folgen haben: Bei mehrjährigem Ausbleiben der Berichterstattung wird davon ausgegangen, dass keine Entnahmen mehr stattfinden, was zum Verlust bestehender Wasserrechte führen kann.
Jetzt informieren und Berichtspflicht erfüllen:
Weitere Informationen und Zugang zu den Meldeportalen finden Sie auf der Website des TLUBN:
Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung