Wasser
Kontrolle der Trinkwasserinstallation
Bei der Nutzung von Duschen oder Wasserhähnen einer Trinkwasseranlage können Menschen Legionellen einatmen und an einer Lungenentzündung – der sogenannten Legionärskrankheit – erkranken. Die Trinkwasserverordnung schreibt Unternehmen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit (z. B. auch Vermietung) über eine Großanlage angeben, deshalb regelmäßige Untersuchungen der Trinkwasserinstallation vor (in der Regel alle drei Jahre). Dies betrifft die meisten Vermietungen von Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Sporteinrichtungen mit zentraler Warmwasseraufbereitung. Eine erhöhte Legionellenkonzentration müssen Betreiber dem Gesundheitsamt melden und Gegenmaßnahmen einleiten (u. a. Untersuchung, Gefährdungsanlayse, Verbraucherinformation).
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt Betreibern, die Entnahmearmaturen von Trinkwasserinstallationen vor längeren Pausen (ab drei Tagen) zu öffnen, um den vollständigen Trinkwasseraustausch der Anlage oder der Anlagenteile sicherzustellen. Ab drei Wochen sollte die betroffene Leitungen abgesperrt werden und bei Wiederinbetriebnahme gespült werden. (Hier geht's zur UBA-Broschüre). Das UBA empfiehlt, Sicherungseinrichtungen, Trinkwassererwärmer, Dosieranlagen und anderen Bauteile regelmäßig warten zu lassen. Diese Arbeiten dürfen in der Regel nur von bei den Wasserversorgern eingetragenen Fachunternehmen vorgenommen werden. Meist werden diese auf den Seiten der Trinkwasserversorger gelistet. Die Anforderungen an Wartung und Betrieb der Trinkwasserinstallation ist in verschiedenen technischen Regelwerken festgelegt (bspw. DVGW-Arbeitsblatt W 551 ).
Fachunternehmen und Untersuchungsstellen für die Trinkwasserinstallation finden Unternehmen auch im IHK ecoFinder (Link) Das "grüne Branchenbuch” der IHK bietet einen bundesweiten Überblick über Dienstleister, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche.
Weitere Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Sie hier.