Umweltmanagement
Erleichterungen für Unternehmen mit Umweltmanagementsystem
Unternehmen mit einem zertifizierten Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14.001 können seit 2020 mit Erleichterungen rechnen.
Ein Erlass des Thüringer Umweltministeriums sieht den Ersatz von Berichtspflichten im Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrecht sowie den Einsatz von eigenem Fachpersonal für Überwachungsaufgaben im Immissionsschutzrecht vor. Der Katalog fasst bestehende verwaltungsrechtliche Privilegierungen für Unternehmen mit einer EMAS-Zertifizierung zusammen und erweitert diese in bestimmten Punkten für die DIN EN ISO 14.001. Die Regelungen gelten jedoch vorerst für zwei Jahre und sollen danach evaluiert werden.
Ziel der Thüringer Industrie- und Handelskammern ist, dass jedes Unternehmen mit einem zertifizierten Umweltmanagement dauerhaft und spürbar von Vereinfachungen profitiert und das freiwillige Engagement der Thüringer Wirtschaft ausreichend unterstützt wird. Deshalb setzen wir uns weiterhin für die Aufnahme zusätzlicher Entlastungen und niedrigeren Gebühren bei Überwachungs- und Genehmigungsprozessen ein.
Den Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über Verfahrens- und Vollzugserleichterungen für nach EMAS registrierte Organisationen oder Standorte und nach DIN EN ISO 14001 zertifizierte Unternehmen finden Sie rechts unter Weitere Informationen.